Kurzfristige  Informationspflichten der Gas- und Wärme-Lieferanten an Endkunden – Deadline 30.09.2022

Während sich die Gas-Lieferanten noch mit der Umsetzung der EnSIG-Umlage, der avisierten Mehrwertsteuersenkung auf Gas und dem parallelen Formatwechsel alle Hände voll zu tun haben, hat die Bundesregierung eine weitere Verordnung verabschiedet, welche weitere Anforderungen an die Gas- und Wärme-Lieferanten stellt. Es geht hierbei um die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“…