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Gas-Mangellage und neue Umlagen

von
X-Impuls

Sämt­li­che Gas-Lie­fe­ran­ten, Ver­brau­cher und letzt­lich ein Groß­teil der Indus­trie spü­ren die aktu­el­le Dis­rup­ti­on im Gas-Ener­gie­markt auf­grund der sehr ange­spann­ten geo­po­li­ti­schen Lage. Die Bun­des­re­gie­rung hat in Vor­be­rei­tung des kom­men­den Win­ters und zur Ver­hin­de­rung des Markt­zu­sam­men­bruchs durch die Insol­venz gro­ßer Akteu­re begon­nen, aktiv in den Markt ein­zu­grei­fen. Die durch den Staat initi­al über­nom­me­nen Kos­ten sol­len über alle Gas­ver­brau­cher sozia­li­siert wer­den. Zusätz­li­che Umla­gen wer­den hier­für dis­ku­tiert. Aktu­ell feh­len jedoch noch kla­re Vor­ga­ben. Fest­zu­hal­ten ist aller­dings schon jetzt, dass für die Gas-Lie­fe­ran­ten neben den not­wen­di­gen Anpas­sun­gen in den Abrech­nungs­sys­te­men wei­te­re Maß­nah­men not­wen­dig werden.

Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für Gas-Lieferanten?

Die am ver­gan­ge­nen Don­ners­tag, 04.08.2022 von der Bun­des­re­gie­rung beschlos­se­ne Ver­ord­nung der Umla­ge „Preis­an­pas­sung zur Sta­bi­li­sie­rung des Gas­markts“ sol­len das staat­li­che Unter­stüt­zungs­pro­gramm für Uni­per abde­cken. Die­se Umla­ge muss somit ab dem 1.10.2022 durch die Lie­fe­ran­ten abge­führt werden.

Uniper – Umlage im Rahmen EnSiG §26 Saldierte Preisanpassung
  • Höhe der Umla­ge aktu­ell noch nicht bekannt (wahr­schein­lich wer­den die als Maxi­mal­wert aus­ge­ge­be­nen 5 ct/​kWh erreicht)
  • Die Akti­vie­rung des EnSiG § 26 muss im Bun­des­an­zei­ger ver­öf­fent­licht wer­den – dies wird in Kür­ze erwartet
  • Die Erhö­hung der Prei­se auf­grund der neu­en Umla­ge fällt unter eine „nor­ma­le“ Ver­trags­an­pas­sung und muss daher mit 6 Wochen Vor­lauf­zeit gegen­über den Kun­den bekannt­ge­ge­ben wer­den und Son­der­kün­di­gungs­rech­te sind zu beach­ten. Zeit­lich ist dies mit Blick auf den 01.10.2022 kaum noch zu schaffen.
  • Dis­ku­tiert wird, ob die Umla­ge von der Mehr­wert­steu­er befreit wer­den soll. Die recht­li­che Grund­la­ge hier­zu fehlt noch und soll gege­be­nen­falls im Sep­tem­ber per kurz­fris­ti­ger Geset­zes­än­de­rung ermög­licht wer­den. Alter­na­tiv zur Mehr­wert­steu­er­be­frei­ung der neu­en Umla­ge wird eine kom­plet­te Mehr­wert­steu­er­sen­kung über alle Kom­po­nen­ten diskutiert.
  • Es wird erwar­tet, dass die Umla­ge von allen Kun­den zu zah­len ist, unab­hän­gig davon, ob Son­der­ver­trä­ge mit Preis­ga­ran­tien bestehen.
Gasspeicher-Umlage im Rahmen §35e EnWG
  • Höhe der Umla­ge für die Wei­ter­rei­chung der Kos­ten der Mark­ge­biets­ver­ant­wort­li­chen wird vor­aus­sicht­lich Mit­te August bekannt gege­ben und soll ca. 1 bis 1,2 ct/​kWh betragen.
  • Die Erhö­hung der Prei­se auf­grund der neu­en Umla­ge fällt eben­so unter eine „nor­ma­le“ Ver­trags­an­pas­sung und ist daher den Kun­den mit 6 Wochen Vor­lauf­frist anzu­kün­di­gen und Son­der­kün­di­gungs­rech­te sind zu beachten.
Welche Herausforderungen ergeben sich hieraus für Lieferant und Verbraucher?

Den Lie­fe­ran­ten ist zu emp­feh­len, unmit­tel­bar mit den Vor­be­rei­tun­gen für die Preis­an­pas­sun­gen zu beginnen:

  • Eva­lu­ie­rung der anzu­pas­sen­den Produkte/​ Ver­trä­ge
  • Volu­men der rele­van­ten Anpas­sun­gen ermitteln
  • Klä­rung der Anpas­sung der Abschlags­plä­ne in Abhän­gig­keit von defi­nier­ten Kriterien
  • Kom­mu­ni­ka­ti­ons­leit­fa­den erstel­len (Preis­an­pas­sungs­schrei­ben, Home­page, Ser­vice­por­tal, etc.)
  • Kapa­zi­tä­ten im Kun­den­ser­vice klären/​ anpas­sen
  • Vor­keh­run­gen für For­de­rungs­aus­fäl­le tref­fen (vor­aus­schau­en­de Ana­ly­se, Maß­nah­men zum Gegen­steu­ern, intel­li­gen­te Abschlags­an­pas­sung, etc.)
Auswirkungen der Umlage für Lieferanten /​ Verbraucher:
  • Höhe­re monat­li­che Abschlags­be­trä­ge und höhe­re Rest­for­de­run­gen in den Rech­nun­gen (je nach Anpas­sungs­um­fang der Abschläge)
  • Höhe­res Pro­zess­vo­lu­men im For­de­rungs­ma­nage­ment, da mehr Zah­lungs­aus­fäl­le zu erwar­ten sind (Instru­men­te zur Gegen­steue­rung: Raten­ver­ein­ba­run­gen, Abschlags­fäl­lig­keit zum Kun­den­wunsch­ter­min, etc.)
  • Sehr hohes Kon­takt­auf­kom­men im Kun­den­ser­vice ist zu erwar­ten, wel­chem idea­ler­wei­se mit einer guten Infor­ma­ti­ons­stra­te­gie auf Home­page, Ser­vice­por­ta­len und Anga­ben im Preis­an­pas­sungs­schrei­ben gegen­ge­steu­ert wer­den kann
Einziger Lichtblick für die Lieferanten:

Durch die Nut­zung des §26 EnSiG kön­nen wei­ter­hin nor­ma­le Preis­maß­nah­men erfol­gen. Die ursprüng­lich ange­dach­te Nut­zung des §24 EnSiG hät­te dies tem­po­rär ausgeschlossen.

Update vom 15.08.2022

Uniper – Umlage im Rahmen EnSiG §26 Saldierte Preisanpassung
Gasspeicher-Umlage im Rahmen §35e EnWG
  • Höhe der Umla­ge für die Wei­ter­rei­chung der Kos­ten der Mark­ge­biets­ver­ant­wort­li­chen wird vor­aus­sicht­lich am 18.08. bekannt gege­ben und soll 1 bis 1,2 ct/​kWh betragen.
  • Die Erhö­hung der Prei­se auf­grund der neu­en Umla­ge fällt eben­so unter eine „nor­ma­le“ Ver­trags­an­pas­sung und ist daher den Kun­den mit 6 Wochen bzw. 4 Wochen (abhän­gig von bestehen­den AGBs) Vor­lauf­frist anzu­kün­di­gen und Son­der­kün­di­gungs­rech­te sind zu beachten.

Update vom 18.08.2022

Uniper – Umlage im Rahmen EnSiG §26 Saldierte Preisanpassung
Gasspeicher-Umlage im Rahmen §35e EnWG
  • Höhe der Umla­ge für die Wei­ter­rei­chung der Kos­ten der Mark­ge­biets­ver­ant­wort­li­chen wur­de am 18.08. bekannt gege­ben und beträgt 0,0059 ct/​kWh und bleibt damit deut­lich unter den Erwartungen.
  • Zu beach­ten ist, dass wei­te­re, bereits bekann­te Umla­gen­kom­po­nen­ten wie SLP Bilan­zie­rungs­um­la­ge mit ange­passt wur­den.  Pres­se­mit­tei­lung (tra​ding​hub​.eu)
  • Die Erhö­hung der Prei­se auf­grund der neu­en Umla­ge fällt eben­so unter eine „nor­ma­le“ Ver­trags­an­pas­sung und ist daher den Kun­den mit 6 Wochen bzw. 4 Wochen (abhän­gig von bestehen­den AGBs) Vor­lauf­frist anzu­kün­di­gen und Son­der­kün­di­gungs­rech­te sind zu beachten.
Mehrwertsteuer-Anpassung für Gas
  • Da die EU-Kom­mis­si­on eine Mehr­wert­steu­er­be­frei­ung der EnSIG-Umla­ge abge­lehnt hat, hat die Bun­des­re­gie­rung heu­te den Plan für eine tem­po­rä­re Mehr­wert­steu­er­sen­kung für Gas von 19 % auf 7 % für den Zeit­raum 01.10.2022 bis 31.03.2024 ver­öf­fent­licht. Geplan­te Ent­las­tun­gen: Mehr­wert­steu­er auf Gas wird gesenkt | tages​schau​.de
  • Die gesetz­li­che Grund­la­ge hier­für soll nach der legis­la­ti­ven Som­mer­pau­se geschaf­fen werden.
  • Für Lie­fe­ran­ten, die neben Gas auch Strom anbie­ten, stellt sich nun die Her­aus­for­de­rung, mit abwei­chen­den Mehr­wert­steu­er­sät­zen zwi­schen den Spar­ten umzugehen.

Update vom 14.09.2022

Mehrwertsteuer-Anpassung für Gas

Die Bun­des­re­gie­rung hat vor­ges­tern (14.09.2022) die avi­sier­te Sen­kung der MwSt auf Gas­lie­fe­run­gen von 19 % auf 7 % für den Zeit­raum 01.10.2022 bis 31.03.2024 auf den Weg gebracht. (sie­he hier­zu: Kabi­nett beschließt Steu­er­sen­kung auf Gas | Bun­des­re­gie­rung). Mit den Lesun­gen und Beschluss im Bun­des­tag wird in der nächs­ten Woche gerech­net, die Ver­ab­schie­dung durch den Bun­des­rat erfolgt dann ver­mut­lich erst Anfang Okto­ber. Die kon­kre­ten Umset­zungs­vor­ga­ben durch das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um (BMF) wer­den dann eben­falls noch eini­ge Wochen benö­ti­gen und kön­nen zum Ende Okto­ber erwar­tet werden.

Für Gas­lie­fe­ran­ten bedeu­tet dies, spä­tes­tens jetzt mit den Imple­men­tie­run­gen unter Annah­men zu star­ten und zur Ver­mei­dung von Rech­nungs­kor­rek­tu­ren ab dem 01.10.2022 die Rech­nungs­le­gung in der Spar­te mög­lichst zu stop­pen. Ziel muss sein, mög­lichst zeit­nah nach dem Vor­lie­gen der kon­kre­ten Umset­zungs­vor­ga­ben des BMF die Ent­wick­lun­gen abschlie­ßen zu kön­nen, um mit den Rech­nungs­le­gun­gen nicht über den durch das EnWG defi­nier­ten Abrech­nungs­zeit­raum hin­aus zu geraten.

Patrick Smidt

Seni­or Con­sul­tant /​ Ver­trieb

Den Mit­ar­bei­ter der X‑impuls AG, Patrick Smidt, qua­li­fi­ziert sein dua­les Stu­di­um der Wirt­schafts­in­for­ma­tik, die Zer­ti­fi­zie­rung als CBPA (Cer­ti­fied Busi­ness Pro­cess Asso­cia­te – Geschäfts­pro­zess­ma­na­ger), Scrum Mas­ter und sei­ne Erfah­run­gen als Pro­duct Owner in diver­sen Pro­jek­ten unter­schied­li­chen The­me­n­ur­sprungs als Exper­ten. Ihn zeich­net sein tech­ni­sches sowie fach­li­ches Ver­ständ­nis für abzu­bil­den­de Pro­zes­se und rasche Adap­ti­on bei neu­en Tätig­keits­be­rei­chen z.B. durch gene­ri­sches Vor­ge­hen im Rah­men der Pro­zess­auf­nah­me in Work­shops, Inter­views oder durch Beob­ach­tun­gen aus.