Sämtliche Gas-Lieferanten, Verbraucher und letztlich ein Großteil der Industrie spüren die aktuelle Disruption im Gas-Energiemarkt aufgrund der sehr angespannten geopolitischen Lage. Die Bundesregierung hat in Vorbereitung des kommenden Winters und zur Verhinderung des Marktzusammenbruchs durch die Insolvenz großer Akteure begonnen, aktiv in den Markt einzugreifen. Die durch den Staat initial übernommenen Kosten sollen über alle Gasverbraucher sozialisiert werden. Zusätzliche Umlagen werden hierfür diskutiert. Aktuell fehlen jedoch noch klare Vorgaben. Festzuhalten ist allerdings schon jetzt, dass für die Gas-Lieferanten neben den notwendigen Anpassungen in den Abrechnungssystemen weitere Maßnahmen notwendig werden.
Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für Gas-Lieferanten?
Die am vergangenen Donnerstag, 04.08.2022 von der Bundesregierung beschlossene Verordnung der Umlage „Preisanpassung zur Stabilisierung des Gasmarkts“ sollen das staatliche Unterstützungsprogramm für Uniper abdecken. Diese Umlage muss somit ab dem 1.10.2022 durch die Lieferanten abgeführt werden.
Uniper – Umlage im Rahmen EnSiG §26 Saldierte Preisanpassung
- Höhe der Umlage aktuell noch nicht bekannt (wahrscheinlich werden die als Maximalwert ausgegebenen 5 ct/kWh erreicht)
- Die Aktivierung des EnSiG § 26 muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden – dies wird in Kürze erwartet
- Die Erhöhung der Preise aufgrund der neuen Umlage fällt unter eine „normale“ Vertragsanpassung und muss daher mit 6 Wochen Vorlaufzeit gegenüber den Kunden bekanntgegeben werden und Sonderkündigungsrechte sind zu beachten. Zeitlich ist dies mit Blick auf den 01.10.2022 kaum noch zu schaffen.
- Diskutiert wird, ob die Umlage von der Mehrwertsteuer befreit werden soll. Die rechtliche Grundlage hierzu fehlt noch und soll gegebenenfalls im September per kurzfristiger Gesetzesänderung ermöglicht werden. Alternativ zur Mehrwertsteuerbefreiung der neuen Umlage wird eine komplette Mehrwertsteuersenkung über alle Komponenten diskutiert.
- Es wird erwartet, dass die Umlage von allen Kunden zu zahlen ist, unabhängig davon, ob Sonderverträge mit Preisgarantien bestehen.
Gasspeicher-Umlage im Rahmen §35e EnWG
- Höhe der Umlage für die Weiterreichung der Kosten der Markgebietsverantwortlichen wird voraussichtlich Mitte August bekannt gegeben und soll ca. 1 bis 1,2 ct/kWh betragen.
- Die Erhöhung der Preise aufgrund der neuen Umlage fällt ebenso unter eine „normale“ Vertragsanpassung und ist daher den Kunden mit 6 Wochen Vorlauffrist anzukündigen und Sonderkündigungsrechte sind zu beachten.
Welche Herausforderungen ergeben sich hieraus für Lieferant und Verbraucher?
Den Lieferanten ist zu empfehlen, unmittelbar mit den Vorbereitungen für die Preisanpassungen zu beginnen:
- Evaluierung der anzupassenden Produkte/ Verträge
- Volumen der relevanten Anpassungen ermitteln
- Klärung der Anpassung der Abschlagspläne in Abhängigkeit von definierten Kriterien
- Kommunikationsleitfaden erstellen (Preisanpassungsschreiben, Homepage, Serviceportal, etc.)
- Kapazitäten im Kundenservice klären/ anpassen
- Vorkehrungen für Forderungsausfälle treffen (vorausschauende Analyse, Maßnahmen zum Gegensteuern, intelligente Abschlagsanpassung, etc.)

Auswirkungen der Umlage für Lieferanten / Verbraucher:
- Höhere monatliche Abschlagsbeträge und höhere Restforderungen in den Rechnungen (je nach Anpassungsumfang der Abschläge)
- Höheres Prozessvolumen im Forderungsmanagement, da mehr Zahlungsausfälle zu erwarten sind (Instrumente zur Gegensteuerung: Ratenvereinbarungen, Abschlagsfälligkeit zum Kundenwunschtermin, etc.)
- Sehr hohes Kontaktaufkommen im Kundenservice ist zu erwarten, welchem idealerweise mit einer guten Informationsstrategie auf Homepage, Serviceportalen und Angaben im Preisanpassungsschreiben gegengesteuert werden kann
Einziger Lichtblick für die Lieferanten:
Durch die Nutzung des §26 EnSiG können weiterhin normale Preismaßnahmen erfolgen. Die ursprünglich angedachte Nutzung des §24 EnSiG hätte dies temporär ausgeschlossen.
Update vom 15.08.2022
Uniper – Umlage im Rahmen EnSiG §26 Saldierte Preisanpassung
- Höhe der Umlage wurde am 15.08. verkündet und beträgt 2,419 ct/ kWh (https://www.tradinghub.eu/de-de/Unternehmen/Newsroom/News/Details/ArtMID/1404/ArticleID/100/Pressemitteilung)
- Die Erhöhung der Preise aufgrund der neuen Umlage fällt unter eine „normale“ Vertragsanpassung und muss daher mit 6 Wochen bzw. 4 Wochen (abhängig von bestehenden AGBs) Vorlaufzeit gegenüber den Kunden bekanntgegeben werden und Sonderkündigungsrechte sind zu beachten.
Zeitlich ist dies mit Blick auf den 01.10.2022 kritisch. - Diskutiert wird, ob die Umlage von der Mehrwertsteuer befreit werden soll. Die rechtliche Grundlage hierzu fehlt noch und soll gegebenenfalls im September per kurzfristiger Gesetzesänderung ermöglicht werden. Alternativ zur Mehrwertsteuerbefreiung der neuen Umlage wird eine komplette Mehrwertsteuersenkung über alle Komponenten diskutiert.
- Es wird erwartet, dass die Umlage von allen Kunden zu zahlen ist, unabhängig davon, ob Sonderverträge mit Preisgarantien bestehen.
Gasspeicher-Umlage im Rahmen §35e EnWG
- Höhe der Umlage für die Weiterreichung der Kosten der Markgebietsverantwortlichen wird voraussichtlich am 18.08. bekannt gegeben und soll 1 bis 1,2 ct/kWh betragen.
- Die Erhöhung der Preise aufgrund der neuen Umlage fällt ebenso unter eine „normale“ Vertragsanpassung und ist daher den Kunden mit 6 Wochen bzw. 4 Wochen (abhängig von bestehenden AGBs) Vorlauffrist anzukündigen und Sonderkündigungsrechte sind zu beachten.
Update vom 18.08.2022
Uniper – Umlage im Rahmen EnSiG §26 Saldierte Preisanpassung
- Höhe der Umlage wurde am 15.08. verkündet und beträgt 2,419 ct/ kWh) – https://www.tradinghub.eu/de-de/Unternehmen/Newsroom/News/Details/ArtMID/1404/ArticleID/100/Pressemitteilung
- Die Erhöhung der Preise aufgrund der neuen Umlage fällt unter eine „normale“ Vertragsanpassung und muss daher mit 6 Wochen bzw. 4 Wochen (abhängig von bestehenden AGBs) Vorlaufzeit gegenüber den Kunden bekanntgegeben werden und Sonderkündigungsrechte sind zu beachten. Zeitlich ist dies mit Blick auf den 01.10.2022 kritisch.
- Es wird erwartet, dass die Umlage von allen Kunden zu zahlen ist, unabhängig davon, ob Sonderverträge mit Preisgarantien bestehen.
Gasspeicher-Umlage im Rahmen §35e EnWG
- Höhe der Umlage für die Weiterreichung der Kosten der Markgebietsverantwortlichen wurde am 18.08. bekannt gegeben und beträgt 0,0059 ct/kWh und bleibt damit deutlich unter den Erwartungen.
- Zu beachten ist, dass weitere, bereits bekannte Umlagenkomponenten wie SLP Bilanzierungsumlage mit angepasst wurden. Pressemitteilung (tradinghub.eu)
- Die Erhöhung der Preise aufgrund der neuen Umlage fällt ebenso unter eine „normale“ Vertragsanpassung und ist daher den Kunden mit 6 Wochen bzw. 4 Wochen (abhängig von bestehenden AGBs) Vorlauffrist anzukündigen und Sonderkündigungsrechte sind zu beachten.
Mehrwertsteuer-Anpassung für Gas
- Da die EU-Kommission eine Mehrwertsteuerbefreiung der EnSIG-Umlage abgelehnt hat, hat die Bundesregierung heute den Plan für eine temporäre Mehrwertsteuersenkung für Gas von 19 % auf 7 % für den Zeitraum 01.10.2022 bis 31.03.2024 veröffentlicht. Geplante Entlastungen: Mehrwertsteuer auf Gas wird gesenkt | tagesschau.de
- Die gesetzliche Grundlage hierfür soll nach der legislativen Sommerpause geschaffen werden.
- Für Lieferanten, die neben Gas auch Strom anbieten, stellt sich nun die Herausforderung, mit abweichenden Mehrwertsteuersätzen zwischen den Sparten umzugehen.
Update vom 14.09.2022
Mehrwertsteuer-Anpassung für Gas
Die Bundesregierung hat vorgestern (14.09.2022) die avisierte Senkung der MwSt auf Gaslieferungen von 19 % auf 7 % für den Zeitraum 01.10.2022 bis 31.03.2024 auf den Weg gebracht. (siehe hierzu: Kabinett beschließt Steuersenkung auf Gas | Bundesregierung). Mit den Lesungen und Beschluss im Bundestag wird in der nächsten Woche gerechnet, die Verabschiedung durch den Bundesrat erfolgt dann vermutlich erst Anfang Oktober. Die konkreten Umsetzungsvorgaben durch das Bundesfinanzministerium (BMF) werden dann ebenfalls noch einige Wochen benötigen und können zum Ende Oktober erwartet werden.
Für Gaslieferanten bedeutet dies, spätestens jetzt mit den Implementierungen unter Annahmen zu starten und zur Vermeidung von Rechnungskorrekturen ab dem 01.10.2022 die Rechnungslegung in der Sparte möglichst zu stoppen. Ziel muss sein, möglichst zeitnah nach dem Vorliegen der konkreten Umsetzungsvorgaben des BMF die Entwicklungen abschließen zu können, um mit den Rechnungslegungen nicht über den durch das EnWG definierten Abrechnungszeitraum hinaus zu geraten.

Patrick Smidt
Senior Consultant / Vertrieb
Den Mitarbeiter der X‑impuls AG, Patrick Smidt, qualifiziert sein duales Studium der Wirtschaftsinformatik, die Zertifizierung als CBPA (Certified Business Process Associate – Geschäftsprozessmanager), Scrum Master und seine Erfahrungen als Product Owner in diversen Projekten unterschiedlichen Themenursprungs als Experten. Ihn zeichnet sein technisches sowie fachliches Verständnis für abzubildende Prozesse und rasche Adaption bei neuen Tätigkeitsbereichen z.B. durch generisches Vorgehen im Rahmen der Prozessaufnahme in Workshops, Interviews oder durch Beobachtungen aus.