Allgemein, Business, Events

Die Auswirkungen der EnWG Novelle: Was bedeuten die aktuellen Änderungen für die Versorger?

von
X-Impuls
  • Inhal­te von Strom- und Gas­rech­nun­gen ändern sich
  • End­kun­de kann zukünf­tig Rech­nungs­zeit­räu­me bestimmen
  • Neue Infor­ma­tio­nen inner­halb der Vertragsbestätigung

Die Zielsetzung ist klar:

Mit zahl­rei­chen Ände­run­gen am Ener­gie­wirt­schafts­ge­setz (EnWG) will die Poli­tik die Rech­te der Ver­brau­cher und deren Teil­nah­me am Strom­markt stär­ken – so sol­len die Kun­den der Ener­gie­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men (EVU) bei­spiels­wei­se bei Ver­trags­ab­schlüs­sen bes­ser infor­miert sowie regel­mä­ßi­ger über ihren Ener­gie­ver­brauch auf­ge­klärt wer­den. Am 24. Juni wur­de die Novel­le des EnWG im Bun­des­tag ver­ab­schie­det. Was bedeu­ten die Ände­run­gen nun für die Pro­zes­se in den EVU? Detail­lier­te Ant­wor­ten dazu lie­fern Exper­ten von X‑impuls und power­cloud in einem gemein­sa­men power.webinar am 16. Juli ab 11.00 Uhr.

Insgesamt gibt es eine große Zahl von Anpassungen im EnWG,

mit denen eine EU-Richt­li­nie in natio­na­les Recht über­führt wird. Die Band­brei­te reicht von Vor­ga­ben zur Regu­lie­rung des Was­ser­stoff­net­zes über Ände­run­gen an der Strom­netz­zu­gangs­ver­ord­nung bis zu Kor­rek­tu­ren am „Gesetz zur Beschleu­ni­gung des Ener­gie­lei­tungs­aus­baus“. Für die Ver­ant­wort­li­chen bei den EVUs sind neue For­mu­lie­run­gen in den Para­gra­phen 40 und 41 des EnWG beson­ders inter­es­sant: Sie regeln den Inhalt von Strom- und Gas­rech­nun­gen sowie die Aus­ge­stal­tung der Ener­gie­lie­fer­ver­trä­ge mit den Ver­brau­chern. Wie kom­plex sind die­se Korrekturen?

„Viel­fach geht es schein­bar nur um ein­zel­ne Wor­te und Neben­sät­ze, die dem Geset­zes­text hin­zu­ge­fügt wer­den. Sie füh­ren im End­ergeb­nis aber dazu, dass die EVUs eine gan­ze Rei­he von Details über­prü­fen und ihre Pro­zes­se ver­än­dern müssen“,

erklärt Bea­trix Moritz, Seni­or Mana­ging Con­sul­tant bei der X‑Impuls AG. Dabei geht es nicht nur um neue Anfor­de­run­gen im power­cloud “Core”, son­dern auch um die ange­schlos­se­nen Sys­te­me, wie zum Bei­spiel das Out­put Management.

„Es gilt bei­spiels­wei­se, ver­schie­de­ne Infor­ma­tio­nen auf den Rech­nun­gen gemäß Para­graph 40 zu prä­zi­sie­ren. Außer­dem ver­än­dern sich unter Umstän­den die Rech­nungs­zeit­räu­me, denn der End­kun­de kann zukünf­tig die Abstän­de zwi­schen den Abrech­nun­gen und soge­nann­ten Rech­nungs­in­for­ma­tio­nen bestim­men. Und: Es gibt allei­ne in die­sem The­men­be­reich noch vie­le wei­te­re Angleichungen.“

Darüber hinaus ist für die EVUs auch der überarbeitete Paragraph 41 interessant,

der die „Ener­gie­lie­fer­ver­trä­ge mit Letzt­ver­brau­chern“ regelt und dabei neue Infor­ma­tio­nen inner­halb der Ver­trags­be­stä­ti­gung ein­for­dert. Zudem ver­än­dert sich die Aus­ge­stal­tung von Ener­gie­lie­fer­ver­trä­gen mit Haus­halts­kun­den außer­halb der Grund­ver­sor­gung. „Man muss tat­säch­lich vie­le Details beach­ten. Bereits beim ers­ten Blick auf das neue EnWG wird deut­lich, dass bei den EVUs ein grö­ße­rer Hand­lungs­be­darf ent­steht“, erklärt Sam Schu­bert, Pro­duct Mana­ger bei den Bil­ling-Spe­zia­lis­ten von power­cloud. „Mit die­sem Web­i­nar wol­len wir gemein­sam mit unse­rem Part­ner X‑impuls eine geziel­te Hil­fe­stel­lung für alle Inter­es­sen­ten anbie­ten und umfas­send über das Gesetz auf­klä­ren. Wir freu­en uns auf das Gespräch mit den Teil­neh­mern am 16. Juli.“

power.webinar am 16. Juli ab 11.00 Uhr